Worauf sollte man/frau achten, wenn man den Tierschutz unterstützen will

Sie möchten sich einem Tierschutzverein/-Organisation als Pflegestelle (PS) anschließen?

  • Prüfen Sie zuerst, ob es sich überhaupt um einen eingetragenen Verein handelt (Link)
  • Vergewissern Sie sich, dass der Verein die Berechtigung hat, Hunde aus dem Ausland einzuführen. Dafür braucht er den § 11 Absatz 1 Nr 5 TierSchG. – nicht zu verwechseln mit dem § 11 LHundG! – (Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes oder der Sachkundenachweis gemäß § 6 Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW reicht NICHT aus, um Hunde aus dem Ausland einführen zu dürfen!) 
  • Jeder kann einen Tierschutzverein gründen, hat aber nicht automatisch die Erlaubnis zur Einfuhr von Hunden nach Deutschland oder eine anerkannte Gemeinnützigkeit
  • Lassen Sie sich nachweisen, dass die Hunde mit TRACES eingeführt werden, denn alles andere ist illegal – idealerweise hat der Verein eine eigene TRACES-Zulassung
  • Jeder halbwegs seriöse Verein hat seine PS-Hunde haftpflichtversichert und bestätigt Ihnen dies auch schriftlich
  • Die Zusage für eventuell anfallende Tierarzt-Kosten sollte auch im Pflegestellenvertrag nicht fehlen 
  • Reise-/Transportkosten sollte ein Verein immer selber tragen können
  • Neue PS werden bei seriösen Organisationen spätestens 3 Tage vor Ankunft der Hunde amtstierärztlich registriert und vorher persönlich überprüft – somit sind sie abgesichert
  • Falls die Orga etwas bestreitet, rufen SIe beim zuständigen Amtsveterinär/Veterinäramt an und informieren Sie sich vorher selber, denn eine Beschlagnahmung wegen illegaler Einfuhr kann ganz schön teuer werden (mehrwöchige Quarantäne im dt. Tierheim, Impfungen und andere med. Versorgung durch dt. Tierärzte, sowie Kosten für Chip und EU-Pass, wenn nicht vorhanden, können dann schon mal die 1.000-Euro-Grenze sprengen..!)
Sie möchten einen Tierschutzverein oder eine Tierschutzorganisation finanziell unterstützen?
  • Prüfen Sie zuerst, ob es sich überhaupt um einen eingetragenen Verein handelt (Link)
  • Auch die Gemeinnützigkeit kann man überprüfen: Lassen Sie sich den aktuellen Freistellungsbescheid schicken
  • Die Klagelieder der Vereine, die teilweise über 450 Euro „Schutzgebühr“ nehmen, sollte man sich nur dann anhören, wenn sie nachweisen können, dass sie auch vor Ort durch Spendentransporte und/oder Kastrationsprojekte helfen 
  • Immer nachfragen und nicht spenden, wenn sie keine Spendenquittung ausstellen können/wollen. Es gibt KEINEN Grund, außer man will unterschlagen, sich nicht vom Finanzamt überprüfen zulassen und gemeinnützig zu werden.
  • Finger weg von Spenden an Privatleute, die ja angeblich alles tun, um zu helfen und mit schockierenden Bildern Spenden sammeln

Bitte lesen Sie dazu auch unseren Artikel Legaler Tierschutz

Ein Gedanke zu „Worauf sollte man/frau achten, wenn man den Tierschutz unterstützen will

Schreibe einen Kommentar