Der Verfassungsgerichtshof (AYM) wird heute seine erste Prüfung in dem Fall durchführen, in dem es um die Aufhebung und Aussetzung der Ausführung einiger Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes geht, das Vorschriften über streunende Tiere enthält.

Am 15. August reichte die Republikanische Volkspartei (CHP) einen Antrag bezüglich des Gesetzes ein, das nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 2. August 2024 in Kraft trat. Auf den Antrag hin hat das Verfassungsgericht den Fall auf die Tagesordnung der heutigen Generalversammlung gesetzt. Nach der ersten Prüfung wird der Fall, sofern der Antrag keine Mängel aufweist, in der Sache selbst behandelt werden. Darüber hinaus kann auf dieser Sitzung auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung geprüft werden. Die CHP hatte vor dem Verfassungsgericht die Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung von 16 der 17 Artikel des Gesetzes beantragt. Der stellvertretende Vorsitzende der CHP-Fraktion, Gökhan Günaydın, erklärte, dass die von der CHP beim Verfassungsgericht beantragten Artikel gegen die Rechte der Tiere, das öffentliche Interesse, die grundlegenden Ziele und Pflichten des Staates, das Recht auf Leben, das Recht auf Umwelt, den Grundsatz des Schutzes von Naturgütern und die Auswirkungen internationaler Abkommen auf das innerstaatliche Recht verstießen.

Update 15:00 Uhr:
Das Verfassungsgericht hat die Klage zugelassen und wird darüber entscheiden!
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Quelle: Notpfote Mitarbeiter und Kooperationspartner in der Türkei, sowie gazeteoksijen.com & evrensel.net

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