Heute früh um 3 Uhr 50 Ortszeit hat das Parlament in Ankara, #Türkei, die vielfach kritisierten und daher mehrfach geänderten Neufassungen der 17 Artikel des alten Gesetzes Nr. 5199 durchgewunken – pünktlich vor der Sommerpause des Parlaments. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan – Er allein hat die Macht, es zu stoppen. Es besteht noch die Möglichkeit, diese Gesetzgebung zu stoppen…
Eine 30 Tage Frist, nach der nicht adoptierte gesunde Tiere getötet werden sollten, gab und gibt es nicht – die AKP-Vorschläge dahingehend wurden abgelehnt.
Dennoch ist es ein harter Rückschlag für alle Tier(freund)e, da die Auflagen für die Kommunen in der Mehrheit nicht zu erfüllen sind und daher deren Auslegung, heißt auch die Beurteilung der Tiere, einem weiten Spielraum unterlegen ist…
Lediglich 332 von 1390 Gemeinden in der Türkei verfügen derzeit über Tierheime!
Deren Gesamtkapazität von 105.000 offiziellen Plätzen stehen geschätzte 4-6 Mio. Straßentiere gegenüber…
Obwohl die alten Rechtsvorschriften seit 2004 in Kraft sind, kommen die meisten Gemeinden und das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, das für die regelmäßige Überprüfung des Zustands der Rehabilitationszentren in der gesamten Türkei zuständig ist, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung nicht nach.
Ohne regelmäßige Impfungen, Behandlungen und Sterilisationen, ohne das Verbot von Tierhandlungen und des Handels mit Haustieren und ohne die systematische Förderung der Adoption von Hunden aus Tierheimen schaffen die Gemeinden seit Jahren eine Population von Hunden, die auf den Müllhalden und in den Wäldern, wo sie entsorgt werden, ums Überleben kämpfen und schließlich qualvoll sterben.
Das neue Gesetz verbietet nicht die Zucht und den Handel mit Hunden, was erheblich zum Anstieg der Populationen beiträgt.
Es fehlen auch Maßnahmen, um Besitzer davon abzuhalten, ihre Hunde auszusetzen, und es werden keine strafrechtlichen Sanktionen für Gewalttaten gegen sie verhängt.
Die Rechtsanwältin Gizem Karataş wies auf die hasserfüllte Sprache hin, die fast täglich in den Medien veröffentlicht wird und sich gegen streunende Hunde richtet:
„Es wurde ein Problem geschaffen, das als Streunerproblem bezeichnet wird, und es wurde versucht, eine Wahrnehmung zu schaffen und die Tiere zu dämonisieren. In Wirklichkeit handelt es sich aber um ein Bevölkerungsproblem.
Mit anderen Worten: Artikel 6 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Gemeinden verpflichtet sind, streunende Hunde zu impfen, zu sterilisieren und sie in ihre Häuser zurückzubringen. Doch statt dies zu tun, entsorgen die Gemeinden seit 2004 die Hunde auf Müllhalden, an Berghängen und an den Rändern von Autobahnen. Während die Hunde hier aufgrund der Lebensbedingungen, in denen sie sich bereits befinden, sterben, bedeutet dies auch, dass sie sich weiter vermehren. Und die Population dieser Tiere nimmt unkontrolliert zu.“
Die Rechtsanwältin Tuğba Gürsoy erklärte, dass es nicht nur in Gemeinden der AK-Partei, sondern auch in Gemeinden, die von Oppositionsparteien regiert werden, zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Tierrechte kommt, und betonte, dass mit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli letzten Jahres alle Gemeinden verpflichtet wurden, Pflegeheime einzurichten, aber viele Gemeinden noch nicht einmal einen Schritt in diese Richtung unternommen haben.
„Die Gemeinden kommen ihrer Pflicht nicht nach, und das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, das für die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes zuständig ist, kommt seiner Pflicht definitiv nicht nach.“
„Wir haben das Pflegeheim in Konya zweimal ausführlich besucht. Es liegt nicht nur ein Verstoß gegen Artikel 6 vor, sondern es gibt Verstöße gegen mehrere Artikel der Verordnung mit der Nummer 5199. Wir haben alle diese Verstöße gemeldet und uns mit einer sehr umfassenden Petition an die Staatsanwaltschaft gewandt. Nach uns geht das Ministerium mit 50 Tierärzten hin und druckt einen Bericht aus, dass alle Tiere gesund sind. In der Türkei gibt es etwa 1400 Gemeinden, von denen nur 200 die Möglichkeit haben, Tiere zu kastrieren. Es gibt Pflegeheime, die den Gemeinden angegliedert sind, und die Tierärzte dort wissen nicht einmal, wie man sterilisiert.“
Viele Beispiele zeigen, dass solche Maßnahmen die Zahl der Streuner nicht reduzieren. Es ist nicht nachhaltig und grausam, streunende Hunde zu töten. Es gibt Alternativen zur Reduzierung der Streunerpopulation, wie die CNVR-Methode Fangen – Kastrieren – Impfen – Freilassen, die eine nachhaltige langfristige Lösung darstellt✅.
Für unsere Arbeit in Hatay bedeutet dies, dass wir uns bei unseren Impfungen und Kastrationen vornehmlich auf die augenscheinlich gesunden Tieren fokussieren und die Freilassung verzögern, bis die Umsetzungvarianten in unserer Nachbarschaft mit den Verantwortlichen besprochen wurde.
Wir haben bereits erste Meldungen aus dem Umland, wo auch Hunde mit Leishmanien und/oder Sarkoptes eingeschläfert wurden – da diese ja in seltenen Fällen für Menschen gefährlich werden können. Obschon die Übertragbarkeit der Zoonose Leishmaniose sehr gering ist und der Sarkoptes-Befall gute Heilungschance hat.
Ihr erinnert Euch an Gandalf, der in weit fortgeschrittenem Sarkotes-Stadium von uns aufgegriffen und behandelt wurde und der sich jetzt nach zwei Monaten bester Gesundheit erfreut!
Die Verabschiedung des Gesetzes ist frustrierend, kann aber vor dem Verfassungsgericht angefochten werden!
Dies müssen jedoch die Oppositionsparteien tun, wir Tierschützer können dies nicht 🙁