Der umstrittene Artikel 5 wurde angenommen
Artikel 5 des Vorschlags, der die unten beschriebenen Änderungen am Tierschutzgesetz vorsah, wurde während der Diskussionen der Kommission angenommen. Artikel 5 wurde mit dem Änderungsvorschlag der AK-Parteiabgeordneten wie folgt geändert:
„Unter die in ein Tierheim zu bringenden Hunde fallen solche,
- die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen,
- deren negatives Verhalten nicht kontrolliert werden kann,
- die an einer ansteckenden oder unbehandelbaren Krankheit leiden oder
- deren Adoption verboten ist.“
Die Änderungsvorschläge der Oppositionsabgeordneten zur Streichung von Artikel 5 des Gesetzentwurfs wurden abgelehnt. Damit hat sich das Parlament klar positioniert und nun wird der Präsident dies noch absegnen.
Damit werden unsere Kastrationsaktionen an freilaufenden Straßenhunden nunmehr nur noch für die gesunden und friedvollen Tiere Sinn ergeben – was per se ja schon ein Fortschritt ist.
Zusammen mit den geänderten Details unten, könnte man meinen, dass diese Gesetzesnovelle für das Gros der Straßentiere ein Segen sein kann. Allerdings befürchten wir ob der rein finanziell schwierigen Umsetzung in einigen Fällen das folgende Szenario:
- ALLE Hunde werden von der Straße geholt.
- Die Kranken, die Alten und die, die eine Behandlung gegen Krätze und Tollwut usw. benötigen, werden direkt eingeschläfert.
- UND die anderen Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind, werden eingeschläfert, weil sie dort ebenfalls krank werden.
Die Zeit wird zeigen, wie die Provinzen und Kommunen es mit Auslegung und Befolgung der Umsetzung halten. Gemeinden, in denen die CHP (die größte Oppositionspartei) regiert, haben angekündigt, dass sie sich nicht an das Gesetz halten werden, egal wie schwerwiegend die Konsequenzen sind.
Aber die Region Hatay wird seit der letzten Wahl von Erdogans Partei regiert. Wir stehen mit einigen Gemeinden dennoch in gutem Kontakt und hoffen dabei auf den türkischen Widerstandsgeist. Denn auch sie wissen, dass