Worauf sollte man/frau achten, wenn man den Tierschutz unterstützen will
Sie möchten sich einem Tierschutzverein/-Organisation als Pflegestelle (PS) anschließen? Prüfen Sie zuerst, ob es sich überhaupt um einen eingetragenen Verein handelt (Link) Vergewissern Sie sich, dass der Verein die Berechtigung hat, Hunde aus dem Ausland einzuführen. Dafür braucht er den § 11 Absatz 1 Nr 5 TierSchG. – nicht zu verwechseln mit dem § 11 LHundG! – (Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b des…