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Wichtige Informationen zu Spendenbescheinigungen
Bis zu einer Spende in Höhe von € 300,- reicht die Vorlage des Zahlungsbelegs, z.B. dem Kontoauszug, beim Finanzamt. Es ist keine Spendenbescheinigung nötig.
Damit wir Ihre Spende möglichst zu 100 % den uns anvertrauten Schützlingen/Projekten zukommen lassen können, bitten wir Sie höflich, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und bei Spenden bis zu € 300,- diese einfach mit Ihrem Zahlbeleg dem Finanzamt nachzuweisen.
Spender:innen mit Zuwendungen über die € 300,- hinaus erhalten i.d.R. automatisch eine Spendenbescheinigung zum Jahresende. Abhängig von Art und Form der Spendenübermittlung kommt diese entweder von Betterplace/Gooding direkt oder – bei Nutzung unseres Onlineformulars, von PayPal oder bei Banküberweisung mit ausdrücklicher Anforderung und Übermittlung der Mail-/Postadresse im Verwendungszweck – von uns.

