NRW: Städte rüsten gegen ehrenamtlichen Tierschutz

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„Die Städte wollen die Zahl der Hunde auf ihren Straßen dezimieren.“

Ein Satz, der an die Ukraine zur EM 2012 erinnert, wo für König Fußball über 200.00 Straßenhunde zum Teil lebendig verbrannt wurden. Oder an die seit zwei Jahren andauernden „Säuberungen“ in Bukarest, wo die EU-Gelder für Kastrationsprojekte in den dunklen Kanälen der korrupten rumänischen Regierungsorgane versickerte und alle Jahre wieder allein in der Hauptstadt 60.000 Straßenhunde bestialisch gemetzelt werden.

Aber dieser Satz bezieht sich auf Deutschland, auf deutsche Städte wie beispielsweise Mönchengladbach. Obschon die Kommunen 2014 durch die Beitreibung der Hundesteuer – eine nicht unumstrittene und nicht einmal zweckgebundene Abgabe aus der Familie der Aufwandssteuern – bundes­weit insgesamt 309 Millionen Euro einge­nommen haben, sollen die Tiere aus den Städten verdrängt werden.

Dazu kann auch schon mal der Grundsatz der Gleichbehandlung oder direkt das Grundgesetz frei interpretiert werden.

Denn die Stadt Mönchengladbach fordert die Erhebung der Hundesteuer auch für ehrenamtliche Pflegestellen ab dem ersten Tag. Sie bezieht sich dabei auf die Hundesteuersatzung, die eine Pflegestelle automatisch zum Hundehalter machen würde, selbst wenn das Tier auf den Verein mit Sitz in einer anderen Stadt gemeldet ist und von diesem durch die Übernahme sämtlicher Kosten (Futter, Tierarzt, Versicherung,… ) unterhalten wird.

Bei eigenen Hunden steigt also mit der Aufnahme und der damit einhergehenden Besteuerung des Pflegehundes auch der Satz für die eigenen Fellnasen. Diese Besteuerung der Pflegehunde – bei drei Hunden kostet den Gladbacher JEDER Hund EUR 207,-/Jahr – führt nicht nur dazu, dass gemeinnützige Tierschutzvereine an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit stoßen, sondern es erschwert es ihnen, überhaupt erst die so wichtigen Pflegestellen zu finden. Dies gefährdet somit auch die anderen Tätigkeitsbereiche und Projekte der Vereine, wie beispielsweise die Gnadenplatzprojekte für alte Hunde.

Während in Mönchengladbach vermittelte Hunde aus dem Tierheim per Stadtsatzung ein Jahr von der Steuer befreit werden, behindert die Stadt andere Vereine mit der Einführung einer Pflegestellenbesteuerung bei ihrer gemeinnützigen Arbeit. Die Presse berichtete bereits darüber.

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Der in dem Artikel benannte Düsseldorfer Tierschutzverein Notpfote Animal Rescue e.V. will ein Zeichen setzten und startete eine Petition, um die Stadt zum Einlenken zu bewegen und um zu verhindern, dass andere Städte diesem Beispiel folgen.

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, meint hingegen, dass dies so völlig in Ordnung sei – jedoch „eine Online-Petition mit massenhaften Zusendung von Mails an meine Mailadresse in der Sache nicht zielführend ist“. Daher hat der TSV Notpfote am 13. Mai 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und sucht derzeit noch weitere Vereine für eine Sammelklage, die erstmalig Aussicht auf Erfolg bietet.

Nun bedarf es des öffentlichen Drucks, um gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen und zu verhindern, dass die Rettung hilfloser Fellnasen an der willkürlichen Besteuerung der Kommunen scheitert. Um die Sammelklage zu unterstützen ist ein eigenes Hilfs-Projekt bei BetterPlace.org eingestellt worden.

Gern darf dieser Artikel kopiert und geteilt werden, um möglichst viele Tierfreunde zu erreichen.

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