Was darf Tierschutz kosten?

Was kostet ein Tierschutzhund

Die Frage „Was darf Tierschutz kosten?“ muss zuerst einmal perspektivisch gestellt werden. Also welche Kosten kommen auf WEN zu?

Auf die End- oder Pflegestelle, also die Adoptivfamilie, sollten i.d.R. lediglich die Kosten entfallen, die durch eine artgerechte Überführung anfallen. Wobei die Endstelle (ES), als neue Besitzer, die nach Übernahme anfallenden Futter- und Pflegekosten, sowie etwaige Tierarztkosten selbst übernehmen, wohingegen die Pflegestellen (PS) von den meisten Organisationen eine Übernahme der Tierarzt-, bei nachweislicher Bedürftigkeit auch der Futterkosten erwarten dürfen.

Bei den Hilfsorganisationen und Tierschutzvereinen handelt es sich beinahe durchweg um private Initiativen, die ihr eigenes Geld (Zeit/Energie/Nerven) einsetzen, um die Tiere zu retten. Wenn sie nicht als gemeinnütziger Verein eingetragen sind, können sie auch nicht durch Sach- oder Geldspenden unterstützt werden.

Die Höhe der Kosten für das Freikaufen eines Tieres aus einer Tötungsstation variiert landes- und organisationsgebunden zwischen 30 und 160 Euro, Kastrationen – dazu noch geschlechtsgebunden – etwa zwischen 30 und 350 Euro. Untersuchungen, Impfungen, Chip und Papiere sind die letzten Posten, die vor dem Transport noch anfallen. Zu einer verantwortungsbewussten Kooperation mit den jeweiligen Landesverbänden und Orgas gehört natürlich eine gewissenhafte Recherche und/oder Besichtigungen, um nicht den leider überall vertretenen Qualzucht- und Vermehrungsbetrieben für billige Rassentiere Vorschub zu leisten!

Ein tierschutzgerechter Transport, d.h. gesunde und angemeldete Tiere mit ausreichend Platz, Nahrung, Klimaanlage, Licht etc., über bis zu 5000km Landweg birgt Kosten für Kraftstoff und Maut, sowie den Unterhalt für (mindestens zwei) Menschen und Maschine. Die Organisation eines solchen Transports bedeutet – gerade über die Ländergrenzen hinweg – meist einen logistischen Kraftakt für alle Beteiligten. Abgesehen von Gebühren für Auslandsgespräche kostet dies jeden Involvierten persönlich viel Zeit und Kraft.

Wenn dieser Transport dann mit teilweise erheblicher Zeitdifferenz zur geplanten Ankunft in Deutschland eintrifft, müssen Tiere und Papiere geprüft und auf ihre End- und Pflegestellen verbracht werden. Apropos Pflegestellen: Jede Orga, jeder Verein steht und fällt mit der Anzahl seiner verlässlichen Pflegestellen – ohne diese Menschen wäre gelebter Tierschutz nicht möglich!

Was darf Tierschutz kosten?

Daher ist es von immenser Wichtigkeit, diese Menschen bestmöglich zu betreuen. Eine gewissenhafte Vorkontrolle (VK) von PS/ES hinsichtlich tierschutzkonformer Unterbringung und Lebensweise ist Pflicht, verständnisvolle Nachkontrollen (NK) oder Nachsorge die Kür für einen seriösen Tierschutzverein. Die Telefonkosten halten sich hier – Flatrate sei Dank – im Rahmen, die Reisekosten werden ab zwei VK/NK pro Woche(nende) je nach Entfernung jedoch schon beachtlich.

Zu guter Letzt sollten die anteiligen Kostenerstattungen zwar einen großen Teil der Ausgaben decken, sich dabei jedoch so im Rahmen halten, dass auch weniger begüterte, dabei jedoch oft um so tierliebere Menschen es sich leisten können, auf diese Weise aktiv den Tierschutz unterstützen zu können. Gerade Neulinge in dem Metier verkennen leider den Umfang der zu leistenden Arbeit häufig und/oder verschrecken potenzielle Unterstützer mit zu hohen Gebühren.

Eine gesunde Mixtur aus verlässlichen PS/ES und verantwortungsbewussten Orgas vor Ort in allen Ländern, mit denen kooperiert wird, ist das A und O. Den Rest muss man/frau dann selbst beisteuern. Und da heißt es oftmals dann telefonieren, mailen und chatten „bis der Arzt kommt“, zuhause und unterwegs, auch Sonntags früh oder auf Gesellschaften: wenn ein Problem auftritt, steht man parat. Wer dies nicht leisten kann oder will, tut weder sich noch den Tieren einen Gefallen.

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